
Geschrieben von: Heribert Schmitt Montag, den 24. Oktober 2011 um 14:17 Uhr
Niemand beschäftigt sich gerne mit den eigenen gesundheitlichen Einschränkungen, die durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit dazu führen können, dann auf die Hilfe und Unterstützung anderer angewiesen zu sein. Auch im Alter wird es oft schwieriger, eigene Wünsche und Vorstellungen so umzusetzen, wie man es bisher gewohnt war.
Durch Vorsorgeregelungen besteht die Möglichkeit vorab festzulegen, wer sich in welchem Umfang um einen hilfebedürftigen Menschen kümmern kann und darf.
In diesem Vortrag werden die wesentlichen Vorsorgeregelungen "Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung - einschließlich der Neuerungen im Zusammenhang mit dem Patientenverfügungsgesetz zum 01.09.2009" - ausführlich vor- und dargestellt.
Wann: Am 25. Oktober 2011, 19:00 Uhr.
Wo: Im Rathaus Ober-Olm, Kirchgasse 7, Ratssaal - DG
Referent ist Herr Holger Marx (Kreisverwaltung Mainz-Bingen).
Wir laden herzlich ein und bitten um regen Besuch.
Ihre Seniorenvertretung Ober-Olm
Beate Bär
Vorsitzende
Dr. Kurt Agsten
Stellv. Vorsitzender